Freispruch für Holenweger
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat Oskar Holenweger freigesprochen. Den Einsatz von «Ramos» gegen den Zürcher Bankier bewertet das Gericht als rechtswidrig. Die entsprechenden Vorwürfe bezüglich des Waschens von Drogengeld hat das Bundesstrafgericht deshalb gar nicht beurteilt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare