Machtwort des Bundesgerichts im Handelsrichter-Wohnsitz-Streit
BGer – Im Zürcher Streit um den Wohnsitz eines Handelsrichters hat das Bundesgericht ein Machtwort gesprochen: Ein Kantonsratsbeschluss zum Anstellungsverhältnis des Richters gilt mehr als der Umstand, dass dieser eigentlich gar nicht wählbar gewesen war. (Urteil 4A_97/2011)
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