Bundesgericht streicht Passus aus Genfer Prostitutionsgesetz
BGer – Betreiber von «Sex-Salons» brauchen kein Einverständnis des Liegenschaftenbesitzers. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Passus aus dem Genfer Prostitutionsgesetz gestrichen. Es stellte aber auch fest: Die Betreiber müssen ein Verzeichnis der Prostituierten und der angebotenen «Leistungen» führen. (BGE 2C_230/2010)
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