Jusletter

IV-Renten wegen unerklärlichen Beschwerden werden überprüft

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, IV-Renten wegen unerklärlichen Beschwerden werden überprüft, in: Jusletter 7. März 2011
Künftig werden manche IV-Renten systematisch überprüft – zum Beispiel jene, die wegen Schleudertraumata zugesprochen wurden. Eine umfassende Liste mit allen Krankheitsbildern, die zu einer Rentenüberprüfung führen, wird es indes nicht geben.

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