Medienfreiheit: Interview mit Häftling – Bundesgericht gibt SF Recht
BGer – Medienschaffenden darf nicht ohne guten Grund verwehrt werden, in einer Strafanstalt ein Interview mit einem Häftling zu führen. Das Bundesgericht hat dem Schweizer Fernsehen (SF) Recht gegeben und die Zürcher Justiz verpflichtet, neu zu entscheiden. (BGE 1B_292/2010)
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