Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV) verabschiedet und deren Inkrafttreten auf den 1. April 2011 festgelegt. Die neuen Bestimmungen regeln die Modalitäten in Bezug auf die Einführung und den Betrieb der UID und definieren den Inhalt des UID-Registers. Sie setzen zudem die Normen und Vorschriften für den Austausch, die Verwendung, die Bekanntgabe sowie den Schutz der UID-Daten fest.
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