Steuerhinterziehung: Steuerverwaltung darf keine Konten einfrieren
BStGer – Der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bleibt es laut Bundesstrafgericht verwehrt, Vermögenswerte zu beschlagnahmen, um eine Nachforderung für hinterzogene Steuern sicherzustellen. Das Gericht hat die Beschwerde eines Ehepaars gutgeheissen. (Urteil BV.2010.56)
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