Schändung: Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Physiotherapeuten
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Physiotherapeuten wegen Schändung bestätigt. Er hatte zwei Unihockey-Spielerinnen während dem Massieren an die Scheide gegriffen. Laut dem Gericht waren sie bei den Übergriffen trotz Rückenlage wehrlos. (Urteil 6B_436/2010)
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