Nachtarbeit: Bundesverwaltungsgericht rügt SECO
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht pocht auf eine strikte Einhaltung der Voraussetzungen für Nachtarbeit. Laut dem Gericht hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) der Warenhauskette Manor vorschnell eine Bewilligung für nächtliche Inventurarbeiten ausgestellt. Manor hatte beabsichtigt, die Inventurarbeiten in seinen Warenhäusern künftig rollend in den Frühjahrsmonaten jeweils nach Ladenschluss zwischen 20 Uhr abends und 3 Uhr früh durchzuführen. Neben Spezialisten von Manor sollen dabei auch externe Dienstleister beigezogen werden. (Urteil B-2257/2010)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare