Drei Monate Fahrausweisentzug für Dränglerin
BGer – Wer auf der Autobahn den Minimalabstand zum Vordermann über mehrere hundert Meter deutlich unterschreitet, muss den Fahrausweis für drei Monate abgeben. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass in solchen Fällen regelmässig ein schweres Verkehrsdelikt vorliegt. (Urteil 1C_274/2010)
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