Jusletter

Drei Monate Fahrausweisentzug für Dränglerin

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Drei Monate Fahrausweisentzug für Dränglerin, in: Jusletter 25. Oktober 2010
BGer – Wer auf der Autobahn den Minimalabstand zum Vordermann über mehrere hundert Meter deutlich unterschreitet, muss den Fahrausweis für drei Monate abgeben. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass in solchen Fällen regelmässig ein schweres Verkehrsdelikt vorliegt. (Urteil 1C_274/2010)

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