Lohndiskriminierung bei Hebammen und Krankenschwestern
BGer – Das St. Galler Verwaltungsgericht muss vertieft prüfen, ob der Kanton Hebammen und Krankenschwestern aus geschlechtsspezifischen Gründen tiefer entlöhnt. Laut Bundesgericht kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Diskriminierung vorliegt. (BGE 8C_78/2009)
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