Jusletter

Vertretungsverhältnis nicht genannt – öffentliche Urkunde ungültig?

  • Autor/Autorin: Daniel Staehelin
  • Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil
  • Zitiervorschlag: Daniel Staehelin, Vertretungsverhältnis nicht genannt – öffentliche Urkunde ungültig?, in: Jusletter 2. August 2010
Auch nach Inkrafttreten der schweizerischen Prozessordnungen verbleiben im Verfahrensrecht Bereiche, deren Regelung im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben den Kantonen obliegt. Einer dieser Bereiche ist die öffentliche Beurkundung. Entgegen der herrschenden Praxis und Doktrin vertritt hierbei der Autor die Auffassung, dass die fehlende Nennung des Vertretungsverhältnisses kein bundesrechtlicher Nichtigkeitsgrund ist, soweit sich das Vertretungsverhältnis aus einem Registereintrag oder aus dem Gesetz ergibt und soweit aus dem übrigen Text der Urkunde hervorgeht, wem die Erklärung zuzuordnen ist. Die Nichtigkeit kann sich jedoch aus kantonalen Vorschriften ergeben.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Fragestellung
  • II. Materiellrechtliche Gültigkeit der Erklärung
  • III. Judikatur und Doktrin
  • IV. Nachträgliche Korrektur
  • V. Nichtigkeit auf Grund des Zwecks der öffentlichen Beurkundung?
  • VI. Lösungsvorschlag
  • VII. Ungültigkeit gemäss kantonalem Recht

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