Bundesverwaltungsgericht erlaubt Herausgabe von UBS-Daten an USA
BVGer – Die Schweiz darf Kontendaten von UBS-Kunden an die amerikanischen Steuerbehörden liefern, nachdem das Parlament die Vereinbarung mit den USA genehmigt hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Pilotverfahren die Beschwerde einer Amerikanerin abgewiesen. (Urteil A-4013/2010)
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