Bundesrat verzichtet auf Unternehmensjuristengesetz
Der Nutzen eines Unternehmensjuristengesetzes (UJG) bleibt eher unbestimmt, während dessen Nachteile, insbesondere die Erschwerung und Verlängerung von verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Verfahren, für eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer offensichtlich sind. Der Bundesrat hat am 4. Juni 2010 von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und entschieden, auf die Ausarbeitung eines UJG zu verzichten.
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