Keine vollautomatische Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung
BGer – Auch für die «automatische» Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung gemäss dem Freizügigkeitsabkommen darf verlangt werden, dass die Betroffenen gewisse Unterlagen einreichen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer störrischen deutschen Familie abgewiesen. (Urteil 2C_558/2009)
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