Steuer-Rechtshilfe: Anwesenheit von deutschen Beamten erlaubt
BStGer – Das Bundesstrafgericht erlaubt deutschen Beamten, in der Schweiz Dokumente von mutmasslichen Steuerbetrügern zu sichten. Allerdings muss Deutschland garantieren, dass die dabei erlangten Erkenntnisse erst genutzt werden, wenn die Schweiz ihren Segen erteilt. (Urteil RR.2010.9)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare