Kosten für Umschulung von Steuern abziehen
Wer sich beruflich neu orientiert, soll die Kosten für die Ausbildung von den Steuern abziehen können – und zwar auch dann, wenn die Umschulung freiwillig erfolgt. Dies gilt auch für Weiterbildungskosten, die dem beruflichen Aufstieg dienen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare