Drogenhändler chauffiert: Auch der Taxifahrer muss verurteilt werden
BGer – Ein Taxifahrer muss dafür gerade stehen, dass er Drogenhändler und ihre Ware chauffiert hat. Das Bundesgericht hat seinen Freispruch durch die Berner Justiz aufgehoben. Keine Rolle spielt es laut den Richtern, dass der Mann nichts zusätzlich verdient hat. (Urteil 6B_911/2009)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare