Streit um Tactilo: Vorläufiges Verbot für neue Geräte bestätigt
BGer – Vorerst dürfen keine neuen Tactilo- und Touchlot-Automaten in Betrieb genommen werden. Laut dem Zwischenentscheid des Bundesgerichts rechtfertigt es sich, den Status quo während dem höchstrichterlichen Verfahren beizubehalten. (Zwischenentscheid im Verfahren 2C_186/2010)
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