Tochter getötet: Bundesgericht hält an Urteil gegen Russin fest
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung einer Russin bestätigt, die 2004 in Steinhausen ZG ihre sechsjährige Tochter getötet hatte. Gemäss dem Urteil hat das Zuger Obergericht die Möglichkeit einer Dritttäterschaft zu Recht ausgeschlossen. (Urteil 6B_980/2009)
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