RK-N: Das Ausgeben von irrtümlich erhaltenem Geld ist strafbar
Wer irrtümlich Geld auf sein Bankkonto überwiesen bekommt und dieses Geld ausgibt, soll künftig bestraft werden – egal, ob eine nicht arglistige Täuschung vorliegt oder nicht. Diese Änderung der Rechtsprechung wird in der Vernehmlassung begrüsst.
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