Schluss mit Strafrabatt für Ersttäter: BGer verschärft Praxis
BGer – Das Bundesgericht zieht bei der Bestrafung von Ersttätern die Schraube an. Laut Gericht darf das Fehlen von Vorstrafen künftig nur noch in Ausnahmefällen zu einer Strafminderung führen. Auch psychisch beeinträchtigten Tätern droht eine verschärfte Gangart. (BGE 6B_390/2009)
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