Jusletter

Radio- und TV-Gebühren auch beim Vermieten einer Ferienwohnung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
  • Zitiervorschlag: Jurius, Radio- und TV-Gebühren auch beim Vermieten einer Ferienwohnung, in: Jusletter 8. März 2010
BGer – Wer seine Ferienwohnung vermietet, muss der Billag für die Dauer der Fremdnutzung zusätzlich Radio- und TV-Gebühren für den kommerziellen Empfang entrichten. Laut Bundesgericht können zahlende Dritte nicht mehr als Gäste des Gebührenzahlers gelten. (Urteil 2C_320/2009)

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