Koordination des Asyl- und Auslieferungsverfahrens
Parallele Asyl- und Auslieferungsverfahren werden in Zukunft besser koordiniert. Um widersprüchliche Entscheide zu vermeiden, wird insbesondere der Asylentscheid in wenigen Einzelfällen neu beim Bundesgericht anfechtbar sein. Der Bundesrat hat am 24. Februar 2010 eine entsprechende Botschaft mit Gesetzesentwurf verabschiedet.
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