Absprachen im Tiefbau: WEKO darf Unterlagen von Baufirmen sichten
BStGer – Die WEKO darf laut Bundesstrafgericht Unterlagen sichten, die sie bei ihrer Untersuchung zu mutmasslichen Absprachen beim Strassen- und Tiefbau in den Kantonen Zürich und Aargau beschlagnahmt hat. (Urteil BE.2009.21)
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