Ausländisches Programm mit Schweizer Werbefenster zulässig
BGer – Der französische Privatfernsehsender M6 darf in der Romandie sein Programm mit einem Schweizer Werbefenster verbreiten. Die SRG ist vor Bundesgericht unterlegen. Laut Gericht verletzt M6 weder das Urheberrecht noch betreibt der Sender unlauteren Wettbewerb. (Öffentliche Beratung im Verfahren 4A_203/2009)
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