Bundesgericht tritt auf Beschwerden gegen Minarett-Initiative nicht ein
BGer – Das Bundesgericht ist auf zwei Beschwerden gegen die Minarett-Initiative nicht eingetreten. Die Richter verweisen darauf, dass sie angenommene eidgenössische Volksinitiativen ohne konkreten Anwendungsfall nicht prüfen dürfen. (Urteile 1C_527/2008 und 1C_529/2009)
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