Bundesrat will konkursrechtliche Höchstgrenze für Lohnforderungen
Sehr hohe Löhne sollen bei Konkursen nicht zu Lasten der übrigen Gläubiger privilegiert werden. Der Bundesrat spricht sich für eine Obergrenze von 126’000 Franken aus. Nicht gelten soll diese Beschränkung des Konkursprivilegs für Forderungen aus Sozialplänen.
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