Doch keine reduzierte Spielbankenabgabe bei Betrug
BGer – Casinos müssen sich gefälschte Checks als steuerbaren Ertrag anrechnen lassen, wenn sie bei deren Entgegennahme zu wenig vorsichtig waren. Das Bundesgericht hat der Spielbankenkommission in einem Streit mit dem Casino Baden Recht gegeben. (BGE 2C_123/2009)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare