Bedingter Rückzug von Volksbegehren wird möglich
Initiativkomitees können ihr Volksbegehren künftig unter Vorbehalt zurückziehen, wenn das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag beschliesst. Stillschweigend hat der Ständerat am 21. September 2009 eine Differenz bei dieser Neuerung bereinigt.
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