Junge Schwerkriminelle nicht Erwachsenenstrafrecht unterstellen
Junge Straftäter sollen auch bei schweren Delikten weiterhin dem Jugend- und nicht dem Erwachsenenstrafrecht unterstellt sein. Der Ständerat hat am 23. September 2009 eine Motion von Maximilian Reimann (SVP/AG) abgelehnt, welcher die Schraube anziehen wollte.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare