Fahrer einer Panzerhaubitze muss Schaden mittragen
BVGer – Der Fahrer einer Panzerhaubitze muss 3'190 Franken an die Kosten eines von ihm verursachten Unfalls zahlen. Er war vor Bière (VD) viel zu schnell in eine Kurve gefahren und handelte damit laut Bundesverwaltungsgericht grobfahrlässig. (Urteil A-8277/2008)
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