Auch Steuerfälle mit Publikum
Bundesgericht passt Praxis an
BGer – Das Bundesgericht wird in Zukunft auch Steuerfälle öffentlich verhandeln. Nur in Ausnahmefällen soll das Publikum bei Beratungen weiterhin ausgeschlossen bleiben. Die Richter haben ihre langjährige Praxis angepasst (BGE 2C_462/2008).
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