WAK-N: Ausgleich der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer
Gemäss geltendem Recht werden die Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer ausgeglichen, wenn sich die Teuerung seit der letzten Anpassung der Steuertarife um 7 Prozent erhöht hat. Die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) befassten sich Ende 2008 mit dieser Regelung.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare