Unzulässige Sponsorenwerbung bei der SRG
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Einziehung von Einnahmen
BVGer – Das Schweizer Fernsehen muss dem Bakom wegen unzulässiger Sponsorenwerbung für den TCS 341’000 Franken abgeben. Laut Bundesverwaltungsgericht ist die Einziehung der Einnahmen wegen dem klarem Fehlverhalten der SRG gerechtfertigt (Urteil A-1625/2008).
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