RK-N: Scheidungsfolgen nach Eintritt eines Vorsorgefalles
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben, die verlangt, dass auch nach dem Eintritt eines Vorsorgefalles das Rentendeckungskapital geteilt wird. Nach geltendem Recht hat ein Ehegatte nur dann teilweisen Anspruch aus der beruflichen Vorsorge des andern Gatten, wenn bei diesem noch kein Vorsorgefall eingetreten ist.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare