Un frère aîné ne pourra pas adopter son cadet
Le Tribunal fédéral confirme un veto des autorités vaudoises
BGer – Ein Vierzigjähriger kann seinen zwanzig Jahre jüngeren Bruder nicht adoptieren. Das Bundesgericht hat die Zustimmung zu einer solchen Adoption verweigert (Urteil 5A_619/2008).
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