Ausweiskontrolle und Namensliste vor Gerichtsverhandlung
Bundesgericht weist Beschwerde von Erwin Kessler ab
BGer – Droht die Störung einer Gerichtsverhandlung durch Besucher, dürfen vorgängig ihre Ausweise kontrolliert und die Namen in einer Liste erfasst werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) abgewiesen (Urteil 1C_332/2008).
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