Bündner Psychotherapeuten müssen in Zürich zugelassen werden
Bundesgericht weist Beschwerde des Kantons ab
BGer – Der Kanton Zürich muss im Graubünden zugelassenen Psychotherapeuten die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung bedingungslos erteilen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Zürcher Gesundheitsdirektion abgewiesen (BGE 2C_15/2008).
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