Sektenführer Raël auch beim Bundesgericht abgeblitzt
BGer – Zu Recht haben die Walliser Behörden dem umstrittenen Sektenführer «Raël» Claude Vorilhon die Aufenthaltsbewilligung verweigert. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am 1. Oktober 2008 publizierten Entscheid.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare