Subsides pour la réduction des primes d’assurance-maladie
Les revenus des concubins doivent être cumulés
BGer – Ein Anwaltspraktikant erhält für seine Krankenversicherung trotz seines bescheidenen Einkommens keine finanzielle Unterstützung. Das Bundesgericht hat die Zulässigkeit eines waadtländischen Reglements bestätigt, welches das Einkommen seiner Freundin zu seinem eigenen addiert und damit die Unterstützung durch den Kanton unterbindet. (dh)
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