Keine Praxisbewilligung für Dignitas-Arzt
Bundesgericht bestätigt Zürcher Entscheid
BGer – Ein früherer Dignitas-Arzt darf definitiv nicht mehr praktizieren. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts bestätigt. Dieses hatte ihm vergangenes Jahr die Vertrauenswürdigkeit abgesprochen.
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