Auslieferung in den unabhängigen Kosovo
Mutmasslicher Doppelmörder vor Bundesstrafgericht erfolglos
BStGer – Das Bundesstrafgericht erachtet Auslieferungen in den unabhängigen Staat Kosovo grundsätzlich als möglich. Es hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der einen Doppelmord begangen haben soll. Seine Auslieferung hatte die UNO-Verwaltung beantragt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Künftiger Regelungsbereich von Artikel 39a URG
- 1. Grundsätzlicher Geltungsbereich der Norm
- 2. Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe
- 3. Abgrenzung einzelner Werkzeuge
- 4. Vorbehalt der zulässigen Nutzung
- 5. Exkurs: Schutz von Informationen für die Wahrnehmung von Rechten
- III. Charakteristiken technischer Schutzmassnahmen
- 1. Funktion von Kopiersperren
- 2. Wirkungsweise von Zugangskontrollen
- IV. Abgrenzung zu Bestimmungen de lege lata
- V. Fazit
- VI. Schlussfolgerung
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare