Tiefere Kosten für europäische Patente
Am 1. Mai 2008 tritt für die Schweiz ein freiwilliges Zusatzübereinkommen zum europäischen Patentübereinkommen in Kraft, das einen wesentlichen Beitrag zur Effizienzsteigerung des europäischen Patentsystems leistet. Auf denselben Zeitpunkt setzt der Bundesrat die Anpassungen des Patentgesetzes in Kraft, die zur Umsetzung dieses Übereinkommens notwendig sind.
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