Vaterschaftstest im hohen Alter
Bundesgericht gibt Tochter Recht
BGer – Ein 90-Jähriger aus dem Kanton Aargau muss sich im hohen Alter noch einem Vaterschaftstest unterziehen. Das Bundesgericht hat seiner 64-jährigen Tochter Recht gegeben, die endlich das Rätsel ihrer Abstammung klären will.
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