Jusletter

Neuregelung der Hilfe für Opfer von Straftaten

Bundesrat setzt revidiertes Opferhilfegesetz auf den 1. Januar 2009 in Kraft

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Bundesstrafprozess
  • Zitiervorschlag: Jurius, Neuregelung der Hilfe für Opfer von Straftaten, in: Jusletter 3. März 2008
Opfer von Straftaten können in Zukunft innert fünf Jahren ein Gesuch um Entschädigung und Genugtuung einreichen. Die Höhe der Genugtuung wird neu begrenzt. Und wer im Ausland Opfer einer Straftat wurde, hat künftig keinen Anspruch mehr auf Entschädigung und Genugtuung. Dies sind die wichtigsten Neuerungen des revidierten Opferhilfegesetzes, das der Bundesrat zusammen mit den überarbeiteten Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2009 in Kraft setzt.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.