Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt
Die Schweiz wehrt sich erfolgreich für Vertraulichkeit der Diplomatie
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist auf sein Urteil im Fall Jagmetti zurückgekommen: Nach Auffassung der Grossen Kammer hat die Schweiz nicht gegen die Meinungsäusserungsfreiheit verstossen, als sie einen Journalisten für ein publik gemachtes Geheimpapier des damaligen Schweizer Botschafters in den USA büsste.
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