Grosse Kammer des EGMR sieht EMRK im Fall Stoll/Jagmetti nicht verletzt
Die Schweiz hat die Meinungsäusserungsfreiheit des Journalisten Martin Stoll nicht verletzt. Dieser hatte ein als vertraulich klassifiziertes Papier zur Entschädigung der Opfer des Holocaust publiziert. Mit zwölf zu fünf Richterstimmen ist die Grosse Kammer des EGMR zum Schluss gekommen, dass die Meinungsäusserungsfreiheit durch seine Verurteilung nicht verletzt wurde.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Principaux faits
- 2. Procédure et composition de la Cour
- 3. Résumé de l’arrêt
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