Austritt auch ohne Abkehr vom Glauben
Praxisänderung zum Verlassen der Landeskirche
Eine katholische Landeskirche darf den Austritt eines Gläubigen nicht mehr davon abhängig machen, dass der Betreffende sich auch von der katholischen Konfession lossagt, wie es die Kirchenverfassung des Kantons Luzern verlangt (§ 12).
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