Jusletter

Austritt auch ohne Abkehr vom Glauben

Praxisänderung zum Verlassen der Landeskirche

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kirchen. Religionen, Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit
  • Zitiervorschlag: fel., Austritt auch ohne Abkehr vom Glauben, in: Jusletter 19. November 2007
Eine katholische Landeskirche darf den Austritt eines Gläubigen nicht mehr davon abhängig machen, dass der Betreffende sich auch von der katholischen Konfession lossagt, wie es die Kirchenverfassung des Kantons Luzern verlangt (§ 12).

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