Unzulässige Notfall-Bonbons
Vertrieb bleibt in der Schweiz verboten
Auch das Bundesgericht lässt wie zuvor schon die zuständigen Behörden des Kantons Basel-Landschaft den Vertrieb der «S. O. S. Notfall Bonbons nach Dr. Bach» in der Schweiz nicht zu. Das Produkt wird als Lebensmittel erachtet, das aufgrund seiner Aufmachung den Anschein eines Heilmittels erhält, was gemäss Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung verboten ist (Art. 10 Abs. 2 lit. d).
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